Um in Bayern mit einer Angel am Gewässer fischen zu dürfen, ist der bayerische Fischereischein notwendig. Der Fischereischein wird nach erfolgreicher Fischerprüfung von der Gemeindeverwaltung ausgestellt und bescheinigt dem Inhaber, sach- und fachkundig im Bereich der Angelfischerei zu sein. Die Voraussetzungen um die bayerische Fischerprüfung abzulegen sind folgende:
Um bald den Fischereischein in Händen halten zu können, benötigen Sie im Vorfeld der Kursanmeldung die sogenannte Teilnehmernummer. Diese ist zwingend notwendig und begleitet Sie bis zu Ihrer Prüfung. Die 6-stellige Nummer erhalten Sie automatisch via Email, nachdem Sie sich für die Fischerprüfung registriert haben.
Die Registrierung erfolgt unter folgendem Link: https://fischerpruefung-online.bayern.de
In der Kopfzeile finden Sie den Bereich "Neu registrieren". Sie werden im Anschluss die Seite der BayernID geleitet. Hier vergeben Sie einen Benutzernamen und ein Passwort.
Mit der Teilnehmernummer und Ihrem Geburtsdatum kann ich Sie dann entsprechend zum Kurs anmelden und Ihnen die absolvierten Unterrichtsstunden eintragen.
Sollte bei der Registrierung etwas nicht klappen, werde ich Sie gerne unterstützen.
Hier nochmals eine Anleitung zur Anmeldung:
https://www.lfl.bayern.de/mam/cms07/ifi/dateien/registrierungsanleitung_aug-2023.pdf
Um in Bayern den Angelschein, welcher offizell auch als Fischereischein bezeichnet wird beantragen zu können, ist die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs obligatorisch. Der Umfang des Kurses erstreckt sich dabei auf mindestens 30 Stunden, in denen die im Ausbildungsplan der Prüfungsbehörde festgelegten Themenbereiche (theoretisch und teilweise praktisch) behandelt werden.
Nachfolgend erhalten Sie einen ersten Überblick über die relevanten Ausbildungsinhalte, die im Rahmen des Vorbereitungskurses zur bayerischen Fischerprüfung gelehrt werden:
Bei der allgemeinen und speziellen Fischkunde geht es zum einen um die einzelnen Unterscheidungsmerkmale und Besonderenheiten der Fische untereinander und zum anderen natürlich auch um die konkrete Fischbestimmung.
Die Gewässerkunde umfasst die Unterscheidung der uns bekannten Gewässertypen, sowie deren chemische, biologische und physische Eigenschaften.
Das Fach Gerätekunde bietet einen Überblick über die einzelnen Gerätschaften in den jeweiligen Angeldisziplinen, Knoten, die verschiedenen Köderarten und weitere Ausrüstung die für die Ausübung der Fischerei notwendig bzw. nützlich ist.
Die Kenntnisse über die Funktion und Wechselwirkungen innerhalb von Ökosystemen sind genauso Bestandteil dieses Ausbildungsabschnitts, wie bspw. die Beschreibung gebietsfremder Pflanzen und Tiere sowie naturschutzbezogene Richtlinien, welche in Europa Relevanz haben.
Als Angler in Bayern kommt man zwangsläufig mit verschiedensten Gesetzen in Berührung. Fischereirecht, Naturschutzrecht und einige weitere Rechtsgebiete, finden im Themenblock der Rechtskunde ihren Platz.
Die Durchführung erfolgt online am PC in einem Prüfungslokal. Deswegen ist auch oftmals von einer Online-Prüfung die Rede. Es besteht die Möglichkeit die Fischerprüfung in einem beliebigen Prüfungslokal in ganz Bayern abzulegen.
In der Prüfung hat der angehende Angler dann 60 zufällig gewählte Fragen aus 5 Themengebieten (Fischkunde, Gewässerkunde, Schutz- und Pflege, Fanggeräte und Rechtsvorschriften) zu beantworten. Die Prüfungsfragen werden aus einen Pool von etwas mehr als 1000 Text- und 50 Bildfragen mit je drei Antwortmöglichkeiten, wovon jeweils nur eine davon richtig ist, gewählt.
Nicht bestanden hat man in folgenden Fällen:
>15 fehlerhaft beantwortete Fragen
> 6 fehlerhaft beantwortete Fragen in einem Themengebiet
Direkt nach Beendigung der Prüfung erhält man die Meldung ob die Fischerprüfung bestanden wurde. So kann man im Erfolgsfall bestenfalls nach wenigen Tagen das Prüfungszeugnis in Händen halten und den Angelschein damit beantragen.
Weite Informationen zur Nutzung des LfL Portals (https://fischerpruefung-online.bayern.de) erhalten Sie im Kurs.
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